Der hypothetische Rahmen, innerhalb dessen sich das Seminar abspielt, ist (auch von Rechts wegen) eindeutig definiert.
Es handelt sich um Notwehrsituationen, in denen der Täter Sie an Leib und Leben bedroht. Wenn Sie jetzt nicht angemessen reagieren, werden Sie sterben oder schwer verletzt. Auch eine Vergewaltigung ist eine schwere Verletzung.
Der Täter, so nehmen wir an, ist immer größer, stärker, schneller, besser konditioniert. Ihnen körperlich eindeutig überlegen.
Die Lösung kann also nicht darin bestehen, selbst größer, stärker, schneller zu werden. Besser konditioniert.
Der vorgestellte Täter »wächst« in gleichem Maße mit.
Ausflüchte wie »einfach weglaufen« gelten nicht. Ebensowenig wie rhetorische Tricks.
Die entsprechenden Parameter lassen sich leicht anpassen:
Die Tür ist verschlossen, der Fuß gerade verknackst, das kleine Kind an der Hand, das ein Weglaufen unmöglich macht, der Täter spricht eine fremde Sprache, versteht Sie nicht oder will Sie nicht verstehen.
Auch wenn Gewalt bekanntermaßen von Menschen aller Altersstufen, jeden Gewichts, stark oder schwach, ausgeübt wird − für unsere Belange gehen wir davon aus, dass der Täter Ihnen in der konkreten Situation in all diesen Punkten überlegen ist.
Darüber hinaus: Wir einigen uns darauf, dass der Situation nicht sinnvoll mit dem Satz begegnet werden kann: »Das passiert mir doch sowieso nicht.«
(Tatsächlich ist dieser Satz gar nicht selten ein notwendiger Zwischenschritt, bis die Teilnehmerin sich − wenn auch bloß hypothetisch − auf diese Rahmenbedingungen einlassen kann.)
Auch die Frage, ob es sich tatsächlich um eine Notwehrsituation oder bloß um eine der unzähligen Erscheinungsformen sozialer Gewalt handelt, gilt als beantwortet.
Was nun?